Wie jedes Jahr wird das Startgeld bzw. ein Teil davon bei der Weihnachtsfeier unter den u.a. Voraussetzungen (Auszug AGB) rückerstattet.
1. Die Bikeklinik führt für Rennveranstaltungen die Kurzbezeichnung „bikeklinik.com“. Dabei ist bei allen
Radsportveranstaltungen und Siegerehrungen das aktuelle Teamtrikot zu tragen. Wenn du dieses nicht
trägst und/oder dich nicht unter dem vorgenannten Teamnamen "bikeklinik.com" anmeldest, verlierst Du
automatisch das Recht auf Rückvergütung des Startgeldes.
4. Um die Rückvergütung der Nenngelder für gefahrene Rennen zu erhalten, ist der Bewerb legal zu
finishen. Scheidest Du aus oder wirst disqualifiziert, ist eine Rückvergütung des Nenngeldes nicht möglich.
Werden die o.a. Kriterien erfüllt und bist bei den u.a. Rennen am Start gewesen, dann schicke uns diese bitte bis 31.10.2015 per eMail an: team@bikeklinik.com mit dem Betreff Startgeldrückerstattung 2015.
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Kaserbacher Gerhard (Freitag, 09 Oktober 2015 12:51)
Amade Radmarathon:
Ich habe meinen Startplatz Tom Gratz übergeben. Er hat natürlich unter meinem Namen starten müssen.
Tom ist gestartet und im Ziel angekommen
Bekommt einer von uns den Anteil Startgeld zurück?